Dienstag, 30. Juni 2009

Private Krankenversicherung - wann sinnvoll?

Arbeitnehmer und Angestellte, die drei Jahre über der Versicherungspflichtgrenze der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegen (2009 ist diese Grenze bei 48600 € brutto im Jahr) und die Personen, die anderen Berufsgruppen (Selbständige, Beamte) angehören, dürfen sich bei einer Privaten Krankenversicherung (PKV) versichern.

Im Gegensatz zur GKV wird der Beitrag bei der Privaten Krankenversicherung unabhängig vom Einkommen erhoben. In der GKV beträgt er bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2009 sind das 44100 € brutto im Jahr) 15,5 %.
In der PKV richtet sich die Beitragshöhe nach den vertraglich gebundenen Leistungen, dem Alter bei Vertragsabschluss und Geschlecht, gesundheitlichen Problemen und den Versicherungsbedingungen des Anbieters der PKV. Im Gegensatz zur GKV gibt es in den PKV keine beitragsfreie Mitversicherung. Jeder Versicherungsnehmer (auch Kinder) muss sich selbst versichern und Beiträge zahlen.
Auch die Rückkehr zur GKV ist nur noch sehr schwer möglich.

Die PKV ist sinnvoll für Besserverdienende Singles, oder für den Hauptverdiener in der Familie, wenn der andere Partner mit den Kindern in der GKV bleibt.

Besserverdienende können in der PKV sehr viel Geld sparen, sollten allerdings wissen, dass der Beitrag im Rentenalter trotz getätigter Beitragsrückstellungen steigen kann. Zudem könnten bestimmte Krankenheiten zu einem Risikozuschlag führen, wie hier näher erläutert. Wer das berücksichtigt und entsprechende Rücklagen bildet, kann als Besserverdienender, besonders, wenn er in jungen Jahren den Vertrag abschließt, wesentlich bessere Leistungen für weniger Beitrag erhalten.
Im Gegensatz zur GKV, wo die versicherten Leistungen festgelegt und vorgeschrieben sind (in der Regel Basisleistungen mit teilweisen Zuzahlungen), kann in der PKV jeder seine Leistungen selbst bestimmen. Hier kann von der Basisversorgung, bis zu Sonderleistungen und Krankentagegeld versichert werden.

Eine PKV gilt weltweit, die GKV mit eingeschränkten Leistungen nur mit den Ländern, wo ein Sozialabkommen besteht.